Agententätigkeit in russischem Auftrag: 30-Jähriger in Stuttgart verurteilt
Wegen Agententätigkeit im Auftrag Russlands hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, beteiligte er sich an der Ausspähung von Pakettransportwegen in Richtung Ukraine. Weil die Haftstrafe aufgrund von Untersuchungshaft bereits als verbüßt gilt, kam der Mann auf freien Fuß. Zwei Mitangeklagte, die mit diesem zusammengearbeitet haben sollen, sprach das Gericht frei.