Erfundene Versicherung in Polen: Selbstständiger darf nicht in gesetzliche Krankenkasse
Ein älterer Selbstständiger verliert einem Urteil zufolge seine gerade erworbene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil ein Krankenkassenmitarbeiter falsche Angaben über ihn machte. Die Kasse darf dem Tischler kündigen, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Mittwoch entschied. Der Mitarbeiter hatte erfunden, dass der Mann zuvor in einem anderen EU-Land gesetzlich versichert gewesen sei.