Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht
In einem seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Versicherungsschutz nach einem Motorradunfall bei einer Veranstaltung auf einer Rennstrecke hat sich eine Kundin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abschließend durchgesetzt. Der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Unternehmens vereinbarte Risikoausschluss für auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit abzielende Fahrtveranstaltungen greife hier nicht, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. (Az. IV ZR 251/25)