Kurze jährliche Anwesenheit genügt für Behalten von Aufenthaltsrecht in EU
Der Bürger eines Nicht-EU-Lands mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung in der EU verliert diese Rechtsstellung nicht, wenn er sich in einem Jahr nur wenige Tage in der Union aufhält. Es sei nicht notwendig, den gewöhnlichen Aufentshaltsort in der EU zu haben, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Kasachen in Österreich. (Az. C-432/20)