Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
Wer bei einem Unfall mit einem E-Roller zu Schaden kommt, soll künftig leichter Schadenersatzansprüche geltend machen können. Der Bundestag beriet am Donnerstagabend in erster Lesung darüber, dass künftig in erster Linie die Vermieter der E-Scooter für Unfälle haften sollen. Aber auch Fahrerinnen und Fahrer der Roller sollen künftig bei "vermutetem Verschulden" haften. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.