Kasse muss nicht zahlen: Arzt darf sich keine Gebührenziffer ausdenken
Ärzte können sich für eine privat bezahlte Therapie nicht einfach eine Gebührenziffer ausdenken. Die gesetzliche Krankenkasse muss dann keine Kosten erstatten, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam nach Angaben vom Donnerstag entschied. Es ging um eine Immunadsorption, ein Blutreinigungsverfahren zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen.