Nach Messerangriff: Gericht in Karlsruhe bestätigt Ausweisung von syrischem Straftäter
Ein Syrer, der vor zweieinhalb Jahren in Baden-Württemberg einen Mann mit einem Messer verletzte, darf ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte am Mittwoch diese Entscheidung des Regierungspräsidiums. Der Kläger sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.