

Freigelassener pro-palästinensischer Aktivist Khalil klagt gegen US-Regierung
Der Student und pro-palästinensische Aktivist Mahmoud Khalil hat wegen seiner vorübergehenden Inhaftierung durch die Einwanderungsbehörde Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump eingereicht. Er verlangt 20 Millionen Dollar (rund 17 Millionen Euro) Schadensersatz oder eine öffentliche Entschuldigung der Regierung, wie Khalil am Donnerstag (Ortszeit) in einer Erklärung bekanntgab.
"Die Regierung hat ihren illegalen Plan, Herrn Khalil festzunehmen, zu inhaftieren und abschieben, in einer Weise umgesetzt, die darauf abzielte, ihn und seine Familie zu terrorisieren", heißt es in der Klage laut dem Center for Constitutional Rights, eine Rechtsorganisation, die Khalil vor Gericht vertritt. Khalil habe eine "ernsthafte emotionale Belastung, wirtschaftliche Not und eine Schädigung seines Rufes" hinnehmen müssen, hieß es weiter.
Der aus Algerien stammende Khalil war eines der bekanntesten Gesichter der Proteste gegen den Krieg im Gazastreifen an der Columbia-Universität in New York. Er war Anfang März von ICE-Beamten festgenommen worden, obwohl er eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung, eine sogenannte "Green Card", besitzt und mit einer US-Bürgerin verheiratet ist. Die Trump-Regierung stufte ihn als Gefahr für die nationale Sicherheit ein.
Nach seiner Festnahme am 8. März wurde der Student in ein Abschiebegefängnis im südlichen Bundesstaat Louisiana verlegt. Seine Frau brachte im April den Sohn des Paares in New York ohne ihren Mann zur Welt, weil Khalil eine vorübergehende Freilassung für die Entbindung verweigert wurde. Im Juni ordnete ein Richter seine Freilassung an.
"Nichts kann mir die 104 Tage zurückgeben, die mir genommen wurden", erklärte Khalil. "Das Trauma, die Trennung von meiner Frau, die Geburt meines ersten Kindes, die ich verpasst habe." Zuvor hatte er über die "schrecklichen" Erfahrungen in Haft berichtet, wo er "mit über 70 Männern in einem Schlafsaal untergebracht war, ohne jede Privatsphäre und bei stets eingeschaltetem Licht".
O.Meyer--VZ