Verzicht auf "nicht zwingende" Baustandards: Eckpunkte für Gebäudetyp E vorgelegt
Bauen in Deutschland soll nach dem Willen der Regierung einfacher, günstiger und schneller werden. Dabei soll der sogenannte Gebäudetyp E helfen - bei diesem soll auf Baustandards verzichtet werden, die gesetzlich nicht zwingend sind. Bau- und Justizministerium legten dazu am Donnerstag ein Eckpunktepapier vor. Sie greifen damit den Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes von Ex-Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vom November 2024 auf.
Laut dem Eckpunktepapier soll es für Vertragsparteien künftig "einfach und rechtssicher" möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. In Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein, erläuterten die Ministerien. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik solle nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Der Verbraucherschutz solle dabei gewährleistet bleiben.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte am Donnerstag, der Gebäudetyp E konzentriere sich auf das Wesentliche: "kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnick Schnack, der den Bau verteuert". Pilotprojekte zeigten, was möglich ist: "Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen, weniger massive Wände, serielle Bauweise mit schlanken Konstruktionen".
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, der Gebäudetyp E sei "ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem". Bislang werde in Deutschland "fast immer nach dem Goldstandard" gebaut. Dabei gehe gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger. Der Gebäudetyp E ist den Ministerien zufolge sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.
Der Gebäudetyp E solle in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden, so der Wunsch. Dazu sollten vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemacht und das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden, erklärten die Ministerien. "Beispielsweise sollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden." Folgen soll dann ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden. Auf Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.
W.Abeln--VZ