Zahl der Petitionen an den Bundestag um ein Drittel gestiegen
Im vergangenen Jahr haben sich wieder deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition an den Bundestag gewandt. Wie die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Hülya Düber (CSU), am Mittwoch in Berlin sagte, wurden 2025 bei dem Gremium 12.399 Petitionen eingereicht. Dies waren demnach 34 Prozent mehr als im Jahr 2024, als 9260 Petitionen eingingen.
Die meisten Eingaben gab es zum Bereich des Bundesinnenministeriums (1606 Zuschriften). Es folgten das Arbeits- und Sozialministerium (1581 Zuschriften) und das Justizministerium (1571 Zuschriften). Die größte Steigerung in absoluten Zahlen gab es beim Auswärtigen Amt: mit 969 Eingaben wurde hier fast eine Verdoppelung verzeichnet. Düber zufolge ging es hierbei vor allem um Visa-Verfahren, internationale Konflikte und humanitäre Fragen.
In mehr als zwei Drittel der Fälle (69 Prozent) ging es nicht etwa um Vorschläge zu Gesetzgebungsverfahren, sondern Anliegen einzelner Bürgerinnen und Bürger, die den Ausschuss um Unterstützung baten (8586 Fälle). Grund war etwa, dass die Betroffenen Schwierigkeiten mit Behördenentscheidungen hatten. Teilweise brachte die Befassung des Peitionsausschusses die zuständigen Stellen dazu, den Sachverhalt nochmals genauer zu prüfen.
An den Petitionsausschuss können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung. Der Ausschuss prüft Eingaben und empfiehlt dann, ob die Bundesregierung in der Frage nochmals aktiv werden sollte.
Erreichen Petitionen die Zahl von 30.000 Mitunterzeichnungen, debattiert der Petitionsausschuss diese öffentlich unter Anwesenheit der Bundesregierung. Dies war im vergangenen Jahr bei acht Petitionen der Fall. Dabei ging es unter anderem um die Tarifstruktur der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema, die Stärkung der hausärztlichen Versorgung sowie ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media.
In den vergangenen Jahren waren noch Rückgänge bei der Zahl von Petitionen verzeichnet worden. Ein Grund waren nach Einschätzungen aus dem Ausschuss auch private Kampagnen-Plattformen, bei denen Petitionen gestartet werden können.
Solche Kampagnen erzeugten zwar eine gewisse Aufmerksamkeit, sagte Düber, aber im Gegensatz zu Eingaben beim Petitionsausschuss "passiert nichts". Die SPD-Vertreterin Daniela Rump betonte dazu: "Nur eine Petition, die im Deutschen Bundestag eingereicht wird, kann dazu führen, dass Gesetze verändert werden und dass sich die Politik in eine andere Richtung bewegt."
Der Petitionsausschuss will sein Angebot nun auch moderner und transparenter machen. Anfang 2027 soll dazu unter anderem eine überarbeitete zur Einreichung und Weiterverfolgung von Petitionen an den Start gehen.
O.Meyer--VZ