"Finanztip": Frühstartrente kann erheblichen Beitrag zu Vermögensbildung leisten
Die von der Regierung geplante Frühstart-Rente kann laut einer Analyse des Ratgebers "Finanztip" einen beträchtlichen Beitrag zur Aufstockung der Altersversorgung leisten. Positiv bewertet wird auch, dass die staatlichen Beiträge auf jeden Fall bereitgestellt werden sollen - auch wenn die Eltern des Kindes dafür keinen Antrag stellen. Die Analyse lag am Freitag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin vor.
Würden für ein Kind bis zum 18. Geburtstag ausschließlich die staatlichen Beiträge von zehn Euro monatlich ab dem sechsten Lebensjahr angespart, ergebe sich daraus eine Summe von 1440 Euro. Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von sechs Prozent jährlich abzüglich Kosten von 0,2 Prozent würde sich daraus demnach ein Betrag von 2200 Euro ergeben.
Werde dies dann in ein Altersvorsorge-Depot übertragen stünde bis zum Rentenbeitritt ein zusätzliches Vermögen von rund 25.000 Euro zur Verfügung, hieß es weiter. "Zehn Euro im Monat schließen keine Rentenlücke. Sie können aber der Startschuss für Jahrzehnte des Vermögensaufbaus sein", erklärte dazu der Chefredakteur von "Finanztip", Hermann-Josef Tenhagen.
Das Vorhaben, die staatlichen Mittel auch ohne Antrag bereitzustellen, bezeichnete Tenhagen als "echten Paradigmenwechsel". Damit bleibe die Förderung für die Kinder erhalten, auch wenn deren Eltern zunächst nichts unternehmen. "Das sorgt für mehr Chancengleichheit und ist ein guter Ansatz für eine moderne Altersvorsorge." Der Förderanspruch soll laut den bisherigen Gesetzesplänen automatisch an den Bezug von Kindergeld gekoppelt werden.
Kritisch bewertet "Finanztip" die vorgesehene Kostenobergrenze von bis zu einem Prozent pro Jahr. "Ein Prozent laufende Kosten sind deutlich zu hoch. Weltweit streuende passive Aktien-ETFs gibt es heute bereits für rund 0,2 Prozent pro Jahr", erklärte dazu Tenhagen. Über einen Anlagezeitraum von 60 oder 70 Jahren belasteten teurere Produkte die Sparerinnen und Sparer mit unnötigen Kosten von Zehntausenden Euro.
Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Frühstartrente war am Mittwoch bekannt geworden. Er sieht auch vor, dass Eltern die staatlichen Zahlungen aus eigenen Mitteln mit bis zu 6840 Euro pro Jahr aufstocken können. Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Um diese zu erhalten, müssen die Kinder zudem einen Wohnsitz in Deutschland haben. Auszahlungen sind ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, fließt das Geld laut dem Gesetzentwurf zunächst in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Ab der Volljährigkeit und bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder ein Altersvorsorge-Depot übertragen.
F.Braun--VZ