Bafög-Reform: Koalition einig bei Finanzierung
Die Koalition hat sich im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine Finanzierung der geplanten Bafög-Reform geeinigt. Die Reform gehe nun in das Gesetzgebungsverfahren, sagte eine Sprecherin des Bundesforschungsministeriums am Mittwoch in Berlin. Laut den Eckwerten für den Bundeshaushalt sind dafür im Jahr 2027 Mehrausgaben von 127 Millionen Euro eingeplant, im Folgejahr dann 126 Millionen Euro und 2029 209 Millionen Euro.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bafög-Leistungen zu erhöhen. Dabei soll die Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/27 einmalig von 380 auf 440 Euro pro Monat erhöht werden. Der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29 an das Grundsicherungsniveau angepasst werden.
Die zuständige Berichterstatterin in der SPD-Bundestagsfraktion, Lina Seitzl, erklärte, nun könne der Gesetzgebungsprozess im Bundestag starten und die im Koalitionsvertrag verabredete Reform noch vor der Sommerpause durch das Parlament verabschiedet werden. Die Reform könne damit wie geplant zum 1. August in Kraft treten.
Mit "höheren Bedarfssätzen, dynamisierten Freibeträgen, weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einer erhöhten Wohnkostenpauschale" werde die Reform dort ansetzen, wo der Druck am größten sei, erklärte Seitzl.
Das Deutsche Studierendenwerk begrüßte die Einigung. Es sei gut, dass "nach monatelangem Stillstand und haushaltspolitischem Streit" zwischen Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) "endlich wieder Bewegung in die versprochene BaföG-Reform" komme.
Nun müsse schnellstmöglich mit der Gesetzgebung begonnen werden, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl. Die Bundesregierung müsse ihr Versprechen einhalten und das BaföG "höher, digitaler und einfacher machen". Das Budget vieler Studierender sei "auf Kante genäht", und diese Naht drohe angesichts hoher Mieten und steigender Lebensmittelpreise zu reißen.
J.Klein--VZ