
Nachbarn scheitern mit Eilantrag: Gericht erlaubt Asylunterkunft in Gewerbegebiet
Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete können grundsätzlich auch in Gewerbegebieten errichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Leipzig in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit einen Eilantrag von Nachbarn der geplanten Unterkunft zurück. Diese stelle auch keine allgemeine Gefahr für die Nachbarschaft durch mögliche Anschläge dar, befanden die Richter. (4 L 681/24)