Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig
In Köln wird vorerst nicht über den Ausbau von Radwegen abgestimmt. Das Verwaltungsgericht der Domstadt erklärte das entsprechende Bürgerbegehren am Donnerstag für unzulässig, nachdem eine Initiative mehr als 28.000 Unterschriften dafür gesammelt hatte. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Bürgerbegehren nicht ausreichend konkret formuliert gewesen sei und teilweise auf falschen Annahmen fußte.