Vaterglück von Spahn: Keine Änderung der Rechtslage bei Leihmutterschaft geplant
Nach Berichten über das neue Vaterglück von Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) mit Hilfe einer Leihmutterschaft hat das Bundesfamilienministerium klargestellt, dass dieses Verfahren in Deutschland verboten bleibt. "Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Grundsätzlich bestehe ein Verbot der Leihmuttervermittlung. Aus der Union kam derweil eine Rücktrittsforderung an Spahn.