Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch darüber verhandelt. Ein Urteil wird am Freitag verkündet, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten. (Az. 6 A 6.23 u.a.)