
Missbrauch durch Priester: Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld zahlen
Das Landgericht Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs eines Pflegekinds durch einen früheren Priester abgewiesen. Das Gericht sah keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den Missbrauchstaten und dem kirchlichen Amt des Priesters, wie es am Dienstag mitteilte. Die Klägerin, die frühere Pflegetochter des Geistlichen, hatte Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro gefordert.