
Adoption von Erwachsenen kann auch nach Verlust von Geschäftfähigkeit möglich sein
Erwachsene können auch von Menschen adoptiert werden, die nicht mehr voll geschäftsfähig sind - wenn sie zum Zeitpunkt des notariell beurkundeten Adoptionsantrags geschäftsfähig waren. Minderjährige können in solchen Fällen allerdings nicht mehr adoptiert werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Volljährige können demnach selbst entscheiden, ob sie eine solche Wahlverwandtschaft eingehen wollen. (Az. XII ZB 320/23)