
Urteil: Bahn darf Ticketkauf nicht an Angabe von E-Mail oder Handynummer knüpfen
Die Deutsche Bahn darf den Verkauf von Tickets nicht an die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer knüpfen. Die Bahn habe kein überwiegendes berechtigtes Interesse an diesen Daten, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag. Der Konzern hatte sich zuvor bereits dem Druck von Fahrgastverbänden und Datenschützern gebeugt und das Buchen von Sparpreistickets ohne Angabe von E-Mail oder Handynummer wieder ermöglicht.