Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen
Eine Krankenkasse muss laut einem Urteil aus Hessen unter bestimmten Umständen nach einer medizinisch notwendigen Fettabsaugung auch die Kosten für eine anschließende Hautstraffung übernehmen. Der Einzelfall ist entscheidend, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Die Versicherung muss 1400 Euro zahlen. (Az.: 3 U 99/25)